Seit der Finanzkrise 2008 gehen die meisten Anleger deutlich sensibler mit dem Thema Einlagesicherung um. Dabei unterscheiden wir zwischen der gesetzlichen und der vertraglichen Einlagensicherung. Wird eine Bank innerhalb der Europäischen Union zahlungsunfähig, sind Einlagen auf Giro-, Spar-, Tages- und Festgeldkonten bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Institut gesetzlich abgesichert. Grundlage dafür ist die Richtlinie 2009/14/EG, die eine stufenweise Anhebung und EU-weiten Harmonisierung der Deckungssumme vorsieht. Bei Gemeinschaftskonten, zum Beispiel von Eheleuten, erhöht sich der Schutz auf 200.000 Euro. Als Bank gilt im Sinne der EU jedes Institut mit eigener Banklizenz. Die garantierte Summe beinhaltet auch die Ansprüche auf Zinszahlungen. Seit dem 03.Juli 2015 werden auch in Deutschland auf Währungskonten geführte Einlagen im EURO-Gegenwert von der gesetzlichen Einlagensicherung abgedeckt. Damit sind die europäischen Anleger im weltweiten Vergleich sehr gut abgesichert. Zusätzlich zu der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es noch die vertragliche (freiwellige) Einlagensicherung der deutschen Banken, besser bekannt auch als Einlagensicherungsfonds.
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